1.1 Anwendbarkeit
1.1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und/oder (Aus-)Lieferungen von CloudSuite sowie für alle Verträge und/oder sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen CloudSuite und dem Auftraggeber, einschließlich der daraus resultierenden Dienstleistungen und damit verbundenen Tätigkeiten, unabhängig davon, ob diese schriftlich, mündlich und/oder elektronisch vereinbart wurden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
1.1.2 Die Anwendbarkeit von Einkaufs- oder anderen Bedingungen des Auftraggebers oder Dritter ist ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden von CloudSuite ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
1.1.3 CloudSuite ist jederzeit berechtigt, Änderungen oder Ergänzungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CloudSuite vorzunehmen. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weiter, es sei denn, es wird innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach dem Datum der Änderung schriftlich Einspruch gegen etwaige Änderungen erhoben.
1.1.4 Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CloudSuite und/oder der zwischen CloudSuite und dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von CloudSuite schriftlich festgehalten wurden.
1.1.5 Wenn der Begriff „Auftraggeber“ mehrere (juristische) Personen oder Unternehmen bezeichnet, haften diese gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem mit CloudSuite geschlossenen Vertrag.
1.1.6 Die Überschriften der Artikel in diesen Bedingungen dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit. Inhalt und Bedeutung eines Artikels beschränken sich daher nicht auf die jeweilige Überschrift.
1.2 Definitionen
1.2.1 In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CloudSuite werden unter anderem die folgenden Wörter und Begriffe mit einem Großbuchstaben geschrieben. Alle nachstehenden Wörter und Begriffe im Singular haben dieselbe Bedeutung wie im Plural und umgekehrt.
1.2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter:
Beinhaltet unter anderem die von Dritten verwendeten Lieferbedingungen, Lizenzbedingungen, Garantiebedingungen und sonstigen Bedingungen.
1.2.3 CLOUD-Service:
Umfasst die direkte und/oder indirekte Bereitstellung von Produkten durch CloudSuite (gegebenenfalls über Dritte) mittels einer (Web-)Anwendung oder Website des Auftraggebers. Hosting ist ein Bestandteil des CLOUD-Services.
1.2.4 CloudSuite:
CloudSuite B.V. und deren Rechtsnachfolger sowie ein mit CloudSuite B.V. verbundenes Unternehmen oder Partner, das die Rechtsbeziehung mit dem Auftraggeber eingeht und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CloudSuite für anwendbar erklärt hat.
1.2.5 CloudSuite-Produkte:
Alle von CloudSuite bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen, die daraus resultierenden Leistungen und die damit verbundenen Tätigkeiten, die nicht von Dritten stammen und deren etwaige geistige Eigentumsrechte, gewerbliche Schutzrechte und andere Rechte bei CloudSuite liegen.
1.2.6 Backup:
Sicherheitskopien von digitalen Daten und/oder Dateien.
1.2.7 Schulungen:
Alle Kurse, Ausbildungen, Trainings und damit verbundenen Aktivitäten.
1.2.8 Produkte Dritter:
Alle von CloudSuite bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen, die von Dritten stammen und deren etwaige geistige Eigentumsrechte, gewerbliche Schutzrechte und andere Rechte grundsätzlich nicht bei CloudSuite liegen. Produkte Dritter können Open-Source-Software enthalten.
1.2.9 Angemessene Nutzung:
Der angemessene Gebrauch der Produkte durch den Auftraggeber, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzungskapazität der Server.
1.2.10 Festpreis:
Wie in Artikel 6.3 näher beschrieben.
1.2.11 Fehler:
Wie in Artikel 5.6 näher beschrieben.
1.2.12 Garantie:
Wie in Artikel 5.8 näher beschrieben.
1.2.13 Hosting:
Das Anbieten und die Wartung sowie der Zugang zu Webspeicherplatz zur Speicherung von Informationen, Bildern oder anderen Inhalten auf Servern, die weltweit in einem Rechenzentrum platziert sind. Hosting kann als Produkt Dritter bereitgestellt werden.
1.2.14 Identifikationsdaten:
Login-Namen, Passwörter, Adressinformationen und/oder andere Codes.
1.2.15 Nachberechnung:
Wie näher in Artikel 6.4 beschrieben.
1.2.16 Objektcode:
Die Computerprogrammiercode ist hauptsächlich im binären Format. Der Objektcode ist nach Verarbeitung direkt auf einem Computer ausführbar, jedoch ohne Reverse Engineering, Kompilierung oder Assemblierung.
1.2.17 Wartung:
Wartung für den CLOUD-Service und/oder Wartung für Hosting.
1.2.18 Wartung für CLOUD-Service:
Präventive und korrektive Wartung für den CLOUD-Service.
1.2.19 Wartung für Hosting:
Präventive und korrektive Wartung am Hosting-Netzwerk und an den direkt damit verbundenen Servern im Rechenzentrum, die im Besitz des Anbieters des Hosting-Produkts Dritter, der CloudSuite-Software oder des Auftraggebers sind und für das Hosting genutzt werden.
1.2.20 Auftraggeber:
Jede Person oder Einheit, die die Lieferung von Produkten anfordert und in Auftrag gibt.
1.2.21 Open-Source-Software:
Software, deren zugehöriger Quellcode vom Lizenznehmer eingesehen, genutzt, verbessert, ergänzt und weiterverteilt werden darf, wie näher unter http://www.opensource.org/docs/definition.php beschrieben.
1.2.22 Prozessdaten:
Die vom Auftraggeber innerhalb des CLOUD-Service eingegebenen Daten und/oder die von Dritten eingegebenen Daten.
1.2.23 Produkte:
Alle von CloudSuite bereitgestellten CloudSuite-Produkte und/oder Produkte Dritter, die daraus resultierenden Leistungen und die damit verbundenen Tätigkeiten. Der CLOUD-Service zählt zu den Produkten.
1.2.24 Quellcode:
Der Computerprogrammiercode, dargestellt in einem Format, das für einen Programmierer mit durchschnittlichem Niveau lesbar und verständlich ist. Dies umfasst die zugehörige Systemdokumentation, Kommentare und prozedurale Codes. Der Quellcode umfasst nicht den Objektcode.
1.2.25 Support:
Wie näher in Artikel 2.4 beschrieben.
1.2.26 Vorschuss:
Wie näher in Artikel 6.5 beschrieben.
1.2.27 Werktage:
Übliche niederländische Arbeitszeiten (8.30–17.30 MEZ) und Tage (Montag bis Freitag), ausgenommen nationale Feiertage.
1.3 Vereinbarungen
1.3.1 Ein Vertrag zwischen CloudSuite und dem Auftraggeber, für den kein spezifischer Vertrag und/oder keine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde, hat eine Laufzeit von einem (1) Jahr, wenn die Lieferung ein Produkt betrifft, wie beispielsweise Wartung und Support, für das regelmäßig eine Gebühr in Rechnung gestellt wird. Wird dieser Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.
1.3.2 Die Kündigung des Vertrags, wie in Artikel 1.3.1 beschrieben, erfolgt per Einschreiben, das spätestens 12 Monate vor Inkrafttreten der Verlängerung des Vertrags bei der anderen Partei eingehen muss.
1.3.3 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag durch ein Einschreiben ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise zu beenden, wenn die säumige Partei nach schriftlicher Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist weiterhin ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.
1.3.4 Darüber hinaus ist CloudSuite berechtigt, den Vertrag und/oder Angebote mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention durch eine außergerichtliche Erklärung ganz oder teilweise zu beenden oder zu annullieren, falls der Auftraggeber eine natürliche Person ist und verstirbt, der Auftraggeber ein Verfahren zur gesetzlichen Schuldenbereinigung beantragt, Insolvenz oder Zahlungsaussetzung für den Auftraggeber beantragt wird oder der Auftraggeber für insolvent erklärt wird oder eine Zahlungsaussetzung gewährt wird, oder falls das Unternehmen des Auftraggebers liquidiert oder eingestellt wird, ausgenommen im Rahmen einer Umstrukturierung oder Fusion von Unternehmen, oder wenn eine Pfändung des Vermögens des Auftraggebers erfolgt. In diesen Fällen ist jede Forderung von CloudSuite gegenüber dem Auftraggeber sofort und vollständig fällig.
1.3.5 Nach Beendigung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer, kann der Auftraggeber keine Rechte mehr aus dem Vertrag ableiten, unbeschadet der Fortdauer der Verpflichtungen der Parteien, die ihrer Natur nach Vertragsende bestehen bleiben sollen, wie etwa Verpflichtungen in Bezug auf Eigentumsrechte, Geheimhaltung und Wettbewerbsverbote.
1.3.6 Wird der Vertrag vom Auftraggeber ohne Verschulden von CloudSuite gekündigt bzw. beendet, bleibt der Auftraggeber verpflichtet, den vollen Vertragspreis zu zahlen. Ein Prozentsatz von maximal 20 % wird dabei als Abzug für die Einsparungen gewährt, die CloudSuite durch die Nichtweiterführung des Vertrags hat.
1.4 Mitwirkung / Informationspflicht des Auftraggebers
1.4.1 Alle Aufträge werden von CloudSuite auf der Grundlage der vom Auftraggeber an CloudSuite übermittelten Daten, Informationen, Wünsche und/oder Anforderungen ausgeführt.
1.4.2 Der Auftraggeber wird CloudSuite jegliche erforderliche Unterstützung zukommen lassen und jederzeit rechtzeitig alle für eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags nützlichen und notwendigen Daten und sonstigen Informationen bereitstellen. Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit dieser Daten und/oder sonstigen Informationen.
1.4.3 Wenn die für die Vertragserfüllung erforderlichen Daten, Informationen, Wünsche und/oder Anforderungen nicht, nicht rechtzeitig und/oder nicht entsprechend den Vereinbarungen CloudSuite zur Verfügung gestellt werden oder wenn der Auftraggeber anderweitig seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist CloudSuite in jedem Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder zu beenden oder die Vertragserfüllung auszusetzen und die dadurch entstandenen Kosten nach den üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.
1.4.4 Sollten sich während der Vertragslaufzeit Änderungen oder neue Tatsachen in Bezug auf zuvor bereitgestellte Daten, Informationen, Wünsche und/oder Anforderungen ergeben, ist CloudSuite jederzeit berechtigt, in Absprache mit dem Auftraggeber den Vertrag an diese neuen Umstände anzupassen oder ihn zu kündigen oder zu beenden.
1.5 Vertraulichkeit / Wettbewerbsverbot
1.5.1 CloudSuite und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig zur Vertraulichkeit aller Daten und Informationen über die jeweilige Organisation, Kunden, Dateien und Produkte, die den Parteien im Rahmen von Tätigkeiten zugunsten des jeweils anderen oder zugunsten der Kunden des Auftraggebers bekannt werden. Daten und Informationen dürfen nur zur Durchführung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags verwendet werden.
1.5.2 CloudSuite ist berechtigt, den Namen und das Logo des Auftraggebers, auf dessen Produkte Rechte bestehen, auf der CloudSuite-Website und/oder einer Referenzliste zu platzieren und diese Dritten zur Information bereitzustellen.
1.5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während und bis zu 12 (zwölf) Monate nach Beendigung oder Auflösung des Vertrags keine direkten oder indirekten geschäftlichen, arbeitsrechtlichen oder ähnlichen Beziehungen zu einem Mitarbeiter von CloudSuite einzugehen oder auf andere Weise mit diesem Kontakt aufzunehmen, um ein mögliches Beschäftigungsverhältnis anzubahnen, es sei denn, CloudSuite erteilt eine schriftliche Genehmigung. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter dieser Verpflichtung nachkommen.
1.5.4 Bei Verstoß gegen die Bestimmung in Artikel 1.5.3 schuldet der Auftraggeber ohne weitere Mahnung eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,- € (fünfzigtausend Euro) pro Verstoß, unbeschadet des Rechts von CloudSuite, den vollen Schadenersatz zu verlangen.
1.6 Haftung
1.6.1 Die Gesamthaftung von CloudSuite ist unter Berücksichtigung der Artikel 1.6.2 und 1.6.3 auf den Ersatz direkter Schäden beschränkt und beläuft sich maximal auf den für diesen Vertrag vereinbarten Preis (ohne MwSt.) bis zu einem Höchstbetrag von € 500.000,- (fünfhunderttausend Euro). Eine Reihe zusammenhängender Ereignisse gilt als ein Ereignis.
1.6.2 Besteht der Vertrag zusätzlich aus einem Dauerschuldverhältnis mit einer Laufzeit von mehr als einem (1) Jahr und ergibt sich die Haftung von CloudSuite aus diesem Dauerschuldverhältnis, so gilt der vereinbarte Preis als die Summe der vom Auftraggeber an CloudSuite gezahlten Vergütungen (ohne MwSt.) auf der Grundlage des Dauerschuldverhältnisses für ein (1) Jahr (das Jahr, in dem der Schaden eingetreten ist) bis zu einem Höchstbetrag von € 500.000,- (fünfhunderttausend Euro).
1.6.3 CloudSuite hat sich für Schäden versichert. CloudSuite haftet in keinem Fall für weitere Schäden und wird solche weiteren Schäden, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit dem mit CloudSuite geschlossenen Vertrag erleiden könnte, unabhängig von deren Grund und Ursache, nicht ersetzen, es sei denn, sie sind durch die Versicherung gedeckt und werden tatsächlich erstattet, zuzüglich des Selbstbehalts von CloudSuite. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
1.6.4 Die Gesamthaftung von CloudSuite für Schäden aufgrund von Tod oder Körperverletzung beträgt in keinem Fall mehr als € 2.500.000,- (zweieinhalb Millionen Euro), wobei eine Reihe zusammenhängender Ereignisse als ein Ereignis gilt.
1.6.5 Unter direktem Schaden versteht man ausschließlich:
Die angemessenen Kosten, die zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens entstanden sind;
Die angemessenen Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens, sofern der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zur Schadensminderung geführt haben.
1.6.6 Die Haftung von CloudSuite für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen, Zerstörung oder Verlust von Dateien und/oder Daten, Verzögerungsschäden, erlittenen Verlusten, Schäden, die durch die mangelhafte Bereitstellung von Informationen und/oder die Unterstützung durch den Auftraggeber verursacht wurden, Schäden durch Betriebsunterbrechungen oder Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
1.6.7 Außer in den in Artikel 1.6 genannten Fällen übernimmt CloudSuite keine Haftung für Schadensersatz, unabhängig davon, auf welcher Grundlage ein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht wird.
1.6.8 Die Haftung von CloudSuite entsteht nur, wenn der Auftraggeber CloudSuite unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt, eine angemessene Frist zur Behebung der Vertragsverletzung festlegt und CloudSuite auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin seine Verpflichtungen schuldhaft nicht erfüllt. Die Mahnung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung der Vertragsverletzung enthalten, damit CloudSuite angemessen reagieren kann.
1.6.9 Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs auf Schadensersatz ist stets, dass der Auftraggeber CloudSuite innerhalb von 60 (sechzig) Tagen nach Eintritt des Schadens schriftlich per Einschreiben benachrichtigt und Maßnahmen ergreift, um den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen.
1.6.10 Der Auftraggeber stellt CloudSuite von allen Ansprüchen Dritter wegen Haftung aufgrund eines Mangels in einem vom Auftraggeber an einen Dritten gelieferten Produkt, System oder Dienst frei, das ganz oder teilweise aus dem von CloudSuite gelieferten Produkt, System oder Dienst bestand.
1.6.11 CloudSuite übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch Produkte Dritter entstehen, die CloudSuite dem Auftraggeber geliefert hat. Soweit möglich, wird CloudSuite dem Auftraggeber seine Rechte zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Lieferanten des betreffenden Drittprodukts übertragen.
1.6.12 CloudSuite haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch die nicht rechtzeitige Bereitstellung von Support, Wartung, CLOUD-Service und Garantie entstehen.
1.7 Übertragung
1.7.1 Der zwischen CloudSuite und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag sowie die daraus resultierenden Rechte und Pflichten dürfen vom Auftraggeber nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CloudSuite an Dritte übertragen werden.
1.7.2 Der Auftraggeber erteilt CloudSuite im Voraus das Recht, den gesamten Vertrag oder Teile davon ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers zu übertragen an:
1. Mutter-, Schwester- und/oder Tochtergesellschaften;
2. eine dritte Partei im Falle einer Fusion oder Übernahme von CloudSuite.
CloudSuite wird den Auftraggeber darüber informieren, falls eine solche Übertragung erfolgt.
1.8 Höhere Gewalt (Nicht-zurechenbarer Mangel)
1.8.1 Keine der Parteien ist verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie daran durch Umstände gehindert wird, die nicht in ihrem Verschulden liegen und weder gesetzlich, durch Rechtsakt noch nach allgemeinen Auffassungen im Geschäftsverkehr zu ihren Lasten gehen. Zu diesen Umständen zählen auch Umstände, die außerhalb der Kontrolle von CloudSuite liegen und unternehmerische Risiken von CloudSuite, wie jedoch nicht beschränkt auf Mängel von Lieferanten von CloudSuite, das nicht rechtzeitige Vorliegen notwendiger Daten, Informationen und/oder Spezifikationen, Änderungen in den bereitgestellten Daten, unvollständige Spezifikationen und/oder funktionale Beschreibungen von Drittprodukten und/oder durch Dritte gelieferten Produkten, schlechte Witterungsbedingungen, Feuer, Explosion, Stromausfall, Netzwerkausfälle, Überschwemmung, Krankheit, Personalmangel, Streik, Protestaktionen, Dienst nach Vorschrift oder andere Arbeitskonflikte, Unfälle, Handlungen der Behörden, das Unvermögen, eine erforderliche Genehmigung oder Erlaubnis zu erhalten, Materialknappheit, Diebstahl, Verkehrsstörungen und/oder Transporthindernisse. Ebenfalls als höhere Gewalt oder unvorhergesehene Umstände gelten (die Folgen von) Kriegen, Pandemien, Epidemien (Beispiele: COVID-19, SARS, Vogelgrippe, Q-Fieber, Rinderwahnsinn oder ähnliche Ereignisse).
1.8.2 Ist der nicht zurechenbare Mangel vorübergehend, kann CloudSuite den Vertrag aussetzen, bis die betreffende Situation vorbei ist, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein.
1.8.3 CloudSuite behält sich das Recht vor, im Falle eines nicht zurechenbaren Mangels die Zahlung für bereits erbrachte Leistungen zu fordern, die vor Bekanntwerden des nicht-zurechenbaren Mangels von CloudSuite erbracht wurden.
1.8.4 Sollte der nicht zurechenbare Mangel einer der Parteien länger als drei Monate andauern, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zu einer Entschädigung im Zusammenhang mit der Auflösung verpflichtet zu sein.
1.9 Nichtigkeit
1.9.1 Sind eine oder mehrere Bestimmungen (oder ein Teil einer Bestimmung) des Vertrags nichtig, für nichtig erklärt, anfechtbar oder auf andere Weise unwirksam geworden, bleiben die übrigen Bestimmungen (oder der verbleibende Teil der betreffenden Bestimmung) des Vertrags uneingeschränkt in Kraft.
1.9.2 Die Parteien werden sich in Bezug auf Bestimmungen (oder Teile einer Bestimmung), die nichtig, für nichtig erklärt, anfechtbar oder auf andere Weise unwirksam geworden sind, miteinander abstimmen, um eine Ersatzregelung zu treffen. Die Parteien werden dabei anstreben, den Sinn und Zweck des Vertrags (oder des verbleibenden Teils der betreffenden Bestimmung) in vollem Umfang aufrechtzuerhalten.
1.10 Verjährungsfrist
1.10.1 Jeder Anspruch und andere Befugnisse des Auftraggebers gegenüber CloudSuite, gleich aus welchem Grund, verjähren in jedem Fall sechs Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem ein Umstand eintritt, aufgrund dessen der Auftraggeber diese Rechte und/oder Befugnisse gegenüber CloudSuite geltend machen könnte, sofern der Auftraggeber diesbezüglich keine Klage eingereicht hat.
1.11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1.11.1 Auf alle von CloudSuite mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ist niederländisches Recht anwendbar, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Die Parteien erklären ausdrücklich, dass das UN-Kaufrecht (CISG) keine Anwendung findet.
1.11.2 Streitigkeiten zwischen den Parteien, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden dem Bezirksgericht Midden-Nederland, Standort Utrecht, vorgelegt, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen stehen dem entgegen. CloudSuite hat ebenfalls das Recht, die Angelegenheit vor das nach Gesetz zuständige Gericht zu bringen.
2.1 Nutzungsrecht für Software
2.1.1 CloudSuite gewährt dem Auftraggeber das nicht-exklusive Recht zur Nutzung der Produkte, einschließlich der dazugehörigen Dokumentation.
2.1.2 Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf den ausschließlich internen Gebrauch der Produkte auf der mit CloudSuite vereinbarten Verarbeitungsplattform und der mit CloudSuite vereinbarten Anzahl von namentlich benannten Benutzern.
2.1.3 Das Nutzungsrecht für Software-Produkte beschränkt sich auf den Objektcode. Rechte am Quellcode selbst werden nicht gewährt, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
2.1.4 Es ist dem Auftraggeber untersagt, die Produkte in irgendeiner Weise selbst und/oder durch Dritte zu kopieren, zu vervielfältigen oder zu ändern, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung von CloudSuite eingeholt zu haben.
2.1.5 Das Nutzungsrecht an den Produkten ist nicht auf Dritte übertragbar (unter Dritte fallen auch Mutter-, Schwester- und/oder Tochtergesellschaften des Auftraggebers).
2.1.6 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Produkte in irgendeiner Form oder auf irgendeine Weise Dritten zur Verfügung zu stellen (unter Dritte fallen ebenfalls Mutter-, Schwester- und/oder Tochtergesellschaften des Auftraggebers).
2.1.7 Reverse Engineering oder Dekompilierung der Produkte durch den Auftraggeber ist verboten, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich erlaubt.
2.1.8 Das Nutzungsrecht beginnt, nachdem die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt ist und alle weiteren Verpflichtungen des Auftraggebers erfüllt sind, und endet, wenn der Auftraggeber mit einer Zahlung oder einer anderen Verpflichtung in Verzug gerät.
2.1.9 Der Umfang des Nutzungsrechts an Drittprodukten wird durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter bestimmt, wie in Artikel 4 dargelegt. Soweit oben nicht abweichend geregelt, gilt das Vorstehende entsprechend.
2.2 Kontrollen
2.2.1 CloudSuite ist berechtigt, technische Einschränkungen und Kontrollmechanismen in die Produkte zu integrieren, um zu verhindern und/oder zu kontrollieren, dass die tatsächliche Anzahl der Benutzer, Server und/oder Arbeitsstationen die vereinbarte Anzahl überschreitet.
2.2.2 Sollte aus den vorgenannten Kontrollen oder anderweitig hervorgehen, dass die tatsächliche Anzahl der Benutzer, Server und/oder Arbeitsstationen die vereinbarte Anzahl überschreitet, ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich die fehlenden Lizenzen für Benutzer, Server und/oder Arbeitsstationen zu erwerben, zuzüglich einer Strafe von 25 % des zusätzlich fälligen Betrags. Die für Wartung und Support der fehlenden Lizenzen für Benutzer, Server und/oder Arbeitsstationen geschuldeten Beträge werden rückwirkend bis zum Zeitpunkt der letzten Lieferung der ursprünglich vereinbarten Anzahl an Benutzer-, Server- und/oder Arbeitsstationen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
2.3 Beratungen
2.3.1 Alle Produkte, die als Beratungsleistung anzusehen sind oder einen beratenden Charakter haben, werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. Hierbei besteht lediglich eine Bemühungspflicht.
2.3.2 CloudSuite übernimmt keine Verantwortung und/oder Haftung, wenn die Arbeiten, die aus der Beratung resultieren, dazu führen, dass ein Projekt des Auftraggebers nicht innerhalb des festgelegten Budgets, der festgelegten Zeit und anderer zuvor festgelegter Bedingungen abgeschlossen werden kann.
2.3.3 CloudSuite wird Beratungen auf Basis der von CloudSuite festgelegten Rahmenbedingungen und der vom Auftraggeber erhaltenen Informationen gemäß Artikel 1.4 geben. Sollten nicht alle relevanten Informationen vorliegen und/oder sollten andere Probleme oder Erkenntnisse auftreten, wie beispielsweise Inkompatibilitätsprobleme (Produkte, die nicht miteinander kompatibel sind), kann die gegebene Beratung an die neue Situation angepasst werden.
2.4 Support
2.4.1 Support umfasst das Erteilen mündlicher (telefonischer) und schriftlicher (E-Mail) Beratungen zur Nutzung und Funktionsweise des CLOUD-Services. Der Support erfolgt grundsätzlich auf Basis eines periodischen Vorschusses. Im Rahmen dieses periodischen Vorschusses hat der Auftraggeber Anspruch auf 16 (sechzehn) Reaktionsstunden pro Jahr. Werden diese im Voraus zugewiesenen Stunden überschritten, wird der dann geltende Stundensatz in Rechnung gestellt.
2.4.2 CloudSuite wird ausschließlich Support für die aktuellsten Updates der CloudSuite-Produkte leisten. CloudSuite ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Support für ältere Versionen, Releases usw. der CloudSuite-Produkte zu leisten.
2.5 Maßarbeit
2.5.1 Alle Aufträge, die ganz oder teilweise aus Maßarbeit bestehen, werden entweder auf der Basis eines Festpreises oder nach Aufwand abgerechnet.
2.5.2 Die Parteien werden schriftlich festlegen, welches CloudSuite-Produkt entwickelt werden soll und auf welche Weise dies erfolgen wird. CloudSuite wird die Entwicklung des CloudSuite-Produkts mit der gebotenen Sorgfalt auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten durchführen, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz der Auftraggeber verantwortlich ist.
2.5.3 CloudSuite ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Konsistenz der CloudSuite zur Verfügung gestellten Daten oder Spezifikationen zu prüfen und im Falle festgestellter Unrichtigkeiten, Unvollständigkeiten oder Inkonsistenzen die vereinbarten Arbeiten auszusetzen, bis der Auftraggeber die betreffenden Mängel behoben hat.
2.5.4 Die Entwicklung von Maßarbeit erfolgt in den folgenden primären Phasen:
* Funktionale Entwurfsphase.
* Technische Entwurfsphase.
* Modulentwicklungsphase. Falls der Auftraggeber diese Phasen nicht einhalten möchte, geschieht dies vollständig auf Risiko (und Kosten) des Auftraggebers.
2.5.5 Nach Absprache zwischen CloudSuite und dem Auftraggeber kann dem Auftraggeber ein Bericht zur Verfügung gestellt werden. Gibt der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 (vier) Arbeitstagen nach Erhalt des Berichts schriftlich einen ausdrücklichen Widerspruch ab, gilt der Bericht als genehmigt und dessen Inhalt als akzeptiert. In dringenden Fällen kann CloudSuite vom Auftraggeber verlangen, sofort mitzuteilen, ob der Bericht genehmigt wird oder nicht.
2.5.6 Abweichungen von den tariflichen Grundlagen des Preises bis zu 10 % gelten als stillschweigend akzeptiert und müssen dem Auftraggeber nicht als solche gemeldet oder von ihm genehmigt werden.
2.5.7 Die geistigen Eigentumsrechte, gewerblichen Schutzrechte sowie sonstigen Rechte an Maßarbeit verbleiben stets bei CloudSuite, wie in Artikel 7.1 beschrieben.
2.6 Mehrarbeit
2.6.1 Wenn CloudSuite der Ansicht ist, dass eine vom Auftraggeber angeforderte Projektänderung eine Mehrarbeit darstellt, wird CloudSuite den Auftraggeber darüber informieren, bevor mit der Ausführung begonnen wird. Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Meldung durch eine Preisangabe und sonstige Konditionen ergänzt. Der Auftraggeber wird so bald wie möglich über die vorgeschlagene Mehrarbeit entscheiden.
2.6.2 Es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Durchführung der Mehrarbeit und den damit verbundenen Kosten zugestimmt hat, wenn der Auftraggeber die Durchführung der Mehrarbeit zulässt, ohne zuvor schriftlich mitzuteilen, dass keine Mehrarbeit gewünscht ist.
2.7 Arbeiten
2.7.1 Alle Arbeiten, Wartungen, Support sowie andere Dienstleistungen werden in der Regel ununterbrochen an Arbeitstagen und unter normalen Arbeitsbedingungen durchgeführt.
2.7.2 Arbeiten, die außerhalb der Arbeitstage ausgeführt werden, gelten als Überstunden. Bei Überstunden vor oder nach Arbeitstagen wird der jeweils geltende Tarif um einen Zuschlag von 50 % erhöht. Bei Überstunden am Wochenende und an Feiertagen wird der jeweils geltende Tarif um einen Zuschlag von 100 % erhöht.
2.7.3 Falls vereinbart wurde, dass Arbeiten in Phasen durchgeführt werden, ist CloudSuite berechtigt, den Beginn der Arbeiten, die zur nächsten Phase gehören, aufzuschieben, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich akzeptiert hat.
2.7.4 Nur wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ist CloudSuite verpflichtet, bei der Ausführung der Arbeiten rechtzeitig und verantwortungsvoll erteilte Anweisungen des Auftraggebers zu befolgen. CloudSuite ist nicht verpflichtet, Anweisungen zu befolgen, die den Inhalt oder den Umfang der vereinbarten Arbeiten ändern oder ergänzen; sollten jedoch derartige Anweisungen befolgt werden, werden die entsprechenden Arbeiten auf der Basis von Nachkalkulation vergütet.
2.7.5 CloudSuite ist berechtigt, ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers Dritte zur Ausführung der Arbeiten hinzuzuziehen.
3.1 Allgemeines zur CLOUD-Service
3.1.1 Die CLOUD-Service erfolgt ausschließlich an einem von CloudSuite genehmigten Standort und auf der von CloudSuite genehmigten Ausrüstung.
3.1.2 CloudSuite kann nach eigenem Ermessen dem Auftraggeber die Möglichkeit bieten, selbst Anpassungen, Erweiterungen und/oder Änderungen an dem angebotenen CLOUD-Service vorzunehmen. Wird dem Auftraggeber diese Möglichkeit eingeräumt, so ist der Auftraggeber für alle Anpassungen, Erweiterungen und/oder Änderungen sowie die daraus resultierenden Folgen verantwortlich und haftbar.
3.1.3 Im Rahmen des Zugriffs auf und der Nutzung der CLOUD-Service verfügt der Auftraggeber direkt oder indirekt über Ausrüstung und Software, die den von CloudSuite festgelegten und dem Auftraggeber direkt oder indirekt mitgeteilten Normen und/oder Anforderungen entsprechen. Der Auftraggeber muss auch weiterhin die in diesem Absatz festgelegten Bedingungen erfüllen. Solange die Ausrüstung und/oder Software diesen Anforderungen nicht entspricht, wird die Verpflichtung von CloudSuite, den Zugang zur CLOUD-Service und deren Nutzung zu ermöglichen, ausgesetzt.
3.1.4 Der Auftraggeber gestattet CloudSuite, zu überprüfen, ob die in Artikel 3.1.3 dieses Artikels genannten Normen und/oder Anforderungen eingehalten werden.
3.1.5 Wenn der Auftraggeber nach der in Artikel 3.1.4 genannten Überprüfung weiterhin die in Artikel 3.1.3 genannten Normen und/oder Anforderungen nicht einhält, ist CloudSuite berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen oder zu beenden, ohne dass eine vorherige schriftliche Mahnung und/oder gerichtliche Intervention erforderlich ist.
3.1.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anweisungen von CloudSuite bezüglich der CLOUD-Service zu befolgen.
3.1.7 CloudSuite ist berechtigt, Logdateien und ähnliche Daten einzusehen, um die Nutzung der CLOUD-Service zu analysieren. Die Ergebnisse einer solchen Analyse werden Dritten (Dritte umfassen die nicht mit CloudSuite verbundenen Mutter- und/oder Tochtergesellschaften) nicht zur Verfügung gestellt. Dies gilt nicht für Zahlen und Daten zur Nutzung der CLOUD-Service, die nicht direkt auf die Nutzung durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.
3.1.8 Stellt der Auftraggeber eine Störung fest, ist diese unverzüglich bei CloudSuite zu melden. Nach Eingang der Störungsmeldung durch den Auftraggeber wird CloudSuite die notwendigen Maßnahmen ergreifen, die zur Behebung oder gegebenenfalls zur Beseitigung der Störung beitragen können.
3.1.9 Die Kosten für die Beseitigung der Störung gehen zu Lasten des Auftraggebers, wenn sich herausstellt, dass die Ursache der Störung nicht auf ein zurechenbares Versäumnis von CloudSuite zurückzuführen ist.
3.1.10 CloudSuite wird den Auftraggeber so weit wie möglich im Voraus über geplante Wartungsarbeiten informieren, sofern diese Wartungsarbeiten zu Problemen beim Zugang zur CLOUD-Service oder zur Nichtverfügbarkeit der CLOUD-Service führen. In diesem Fall findet die Wartung zwischen 18.00 und 08.00 Uhr (CET) statt. Sonstige Wartungsarbeiten erfolgen an Arbeitstagen.
3.2 Pflichten von CloudSuite in Bezug auf die CLOUD-Service
3.2.1 CloudSuite sorgt für die Bereitstellung des CLOUD-Services. CloudSuite wird nach bestem Vermögen und soweit durch CloudSuite beeinflussbar ein Verfügbarkeitsniveau anstreben von:
* 99 % von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 18.00 Uhr (CET);
* 95 % von Montag bis Freitag zwischen 18.00 und 08.00 Uhr (CET);
* 90 % von Samstag bis Sonntag zwischen 00.00 und 24.00 Uhr (CET).
3.2.2 Der in Artikel 3.2.1 genannte Prozentsatz wird über ein Kalenderjahr gemessen. Zeiten für Wartung sind darin nicht enthalten.
3.2.3 CloudSuite garantiert unter anderem nicht, dass Telefonleitungen, das Internet und/oder andere Netzwerke eine optimale Nutzung und Zugänglichkeit bieten.
3.2.4 CloudSuite hat keine Verpflichtungen in Bezug auf die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit oder andere Leistungskriterien von Telefonleitungen, dem Internet und/oder anderen Netzwerken sowie den daraus resultierenden Dienstleistungen.
3.2.5 CloudSuite wird sich bemühen, alle nützlichen und notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die ordnungsgemäße Funktion und Kontinuität des CLOUD-Services zu gewährleisten. CloudSuite verwendet die marktüblichen und neuesten Virenschutzprogramme.
3.2.6 CloudSuite wird sich bemühen, nach dem Stand der Technik ausreichende physische und logische Sicherheitsmaßnahmen gegen unbefugten Zugang durch Dritte zu gewährleisten, sowohl für die von CloudSuite verwendeten Computersysteme und -programme als auch für die gespeicherten Prozessdaten im Rahmen der im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen.
3.3 Browser
3.3.1 Der CLOUD-Service ist für den Auftraggeber über einen Browser zugänglich. CloudSuite wird dem Auftraggeber die Browser mitteilen, für die der CLOUD-Service bei Vertragsabschluss optimiert ist.
3.3.2 CloudSuite ist nicht verpflichtet, den Zugang zum CLOUD-Service für die in Artikel 3.3.1 genannten Browser dauerhaft zu gewährleisten. CloudSuite ist berechtigt, Änderungen an dem CLOUD-Service vorzunehmen, die Auswirkungen auf die vom Auftraggeber genutzten und/oder von CloudSuite empfohlenen Browser haben können, ohne hierfür in irgendeiner Weise Schadenersatz leisten zu müssen.
3.3.3 Sollte ein Fall gemäß Artikel 3.3.2 eintreten, wird sich CloudSuite nach bestem Vermögen bemühen, den Auftraggeber dabei zu unterstützen, auf einen anderen Browser umzusteigen. Die dabei entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber selbst zu tragen.
3.4 Nutzung von Identifikationsdaten
3.4.1 CloudSuite wird Identifikationsdaten ausschließlich dem Auftraggeber für die Nutzung der Produkte zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird sorgfältig mit diesen Identifikationsdaten umgehen. Bei Verlust, Diebstahl und/oder anderen Formen des Missbrauchs wird der Auftraggeber CloudSuite darüber informieren, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.
3.4.2 Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung, Haftung und Kosten, die durch die Nutzung der Identifikationsdaten entstehen, die vom Auftraggeber genutzt und/oder weitergegeben werden. CloudSuite haftet in keinem Fall für den Missbrauch und/oder die unrechtmäßige Nutzung der Identifikationsdaten.
3.4.3 Wenn vernünftigerweise anzunehmen ist, dass ein Missbrauch oder eine unrechtmäßige Nutzung der Identifikationsdaten des Auftraggebers vorliegt, kann CloudSuite dem Auftraggeber Anweisungen geben, die dieser befolgen muss.
3.4.4 Falls festgestellt wird, dass Missbrauch der Identifikationsdaten vorliegt oder dass der Auftraggeber den in Artikel 3.4.3 genannten Anweisungen nicht nachgekommen ist, gerät der Auftraggeber unmittelbar in Verzug.
3.5 Änderungen im CLOUD-Service
3.5.1 CloudSuite ist berechtigt, ohne schriftliche Ankündigung Ergänzungen und/oder Änderungen an des CLOUD-Services vorzunehmen, insbesondere in Bezug auf, jedoch nicht beschränkt auf:
1. Zugangsverfahren, wie z. B.:
* Verfahren im Zusammenhang mit betrieblichen Vorschriften;
* Sicherheitsanforderungen.
2. Die Änderung eines dritten Anbieters/Zulieferers, Standortes, Hardware, Software und anderer Einrichtungen, die für die Bereitstellung der CLOUD-Service von Bedeutung sind;
3. Benutzeroberfläche, Erscheinungsbild;
4. Funktionalitäten.
3.5.2 Falls die Änderungen nachweislich eine derart große negative Auswirkung auf die Arbeitsweise des Unternehmens des Auftraggebers und/oder die Funktionalität des CLOUD-Services haben, kann der Auftraggeber nach schriftlichem Nachweis der Beeinträchtigung CloudSuite schriftlich um eine Alternative bitten. Sollte CloudSuite dann keine geeignete Alternative bieten, hat der Auftraggeber das Recht, die Nutzung des CLOUD-Services zu beenden, ohne dass CloudSuite in irgendeiner Weise zur Schadenersatzleistung oder Rückerstattung bereits gezahlter Beträge verpflichtet ist.
3.6 Datenverkehr des Auftraggebers
3.6.1 CloudSuite hat keine Kontrolle über und/oder Einsicht in den Inhalt des Datenverkehrs von und/oder zum Auftraggeber. CloudSuite agiert lediglich als Vermittler und gibt keine Garantien in Bezug auf die Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Dateninhalte.
3.6.2 Der Auftraggeber ist für den Inhalt des von ihm ausgehenden Datenverkehrs verantwortlich. Soweit zutreffend, gilt der Verhaltenskodex, wie in Artikel 3.9 dargelegt, für den Auftraggeber und seine Nutzer.
3.6.3 Der Auftraggeber stellt CloudSuite von allen Ansprüchen, Klagen oder rechtlichen Verfahren Dritter in Zusammenhang mit dem (Inhalt des) Datenverkehrs oder der vom Auftraggeber stammenden Informationen frei und hält CloudSuite schadlos.
3.6.4 Abweichend von den Bestimmungen in Artikel 7 bleiben die Prozessdaten das (geistige) Eigentum des Auftraggebers. Der Auftraggeber gewährt CloudSuite ein unentgeltliches, unbefristetes Nutzungs- und Bearbeitungsrecht an den Prozessdaten. Prozessdaten dürfen nur dann an Dritte weitergegeben werden, wenn sie nicht direkt auf den Auftraggeber zurückführbar sind.
3.6.5 Prozessdaten werden grundsätzlich für die Dauer des Vertrags für einen Zeitraum von maximal 3 (drei) Jahren gespeichert. Nach Beendigung des Vertrags ist CloudSuite nicht zur Speicherung der Prozessdaten verpflichtet.
3.6.6 CloudSuite wird auf Anfrage des Auftraggebers bei der Übertragung von Prozessdaten und/oder anderen Daten in eine andere Anwendung behilflich sein. CloudSuite garantiert jedoch nicht, dass die vorhandenen Prozessdaten und/oder andere Daten während des Vertrags und/oder nach Vertragsende in eine andere Anwendung übertragen werden können.
3.6.7 Alle Kosten, die mit der Übertragung von Prozessdaten und/oder anderen Daten auf Anfrage des Auftraggebers in eine andere Anwendung verbunden sind, trägt der Auftraggeber in vollem Umfang.
3.7 Pflichten des Auftraggebers bezüglich des CLOUD-Services
3.7.1 Sofern der CLOUD-Service unter anderem das Hosting einer Website des Auftraggebers und/oder für den Auftraggeber betrifft, muss der Auftraggeber über einen Domainnamen verfügen, der von einer dazu befugten Institution gemäß deren allgemeinen Bedingungen für Dritte ausgegeben und registriert wurde. Der Auftraggeber stellt CloudSuite von jeglichen Ansprüchen, Klagen oder Verfahren in Zusammenhang mit der Nutzung des Domainnamens im Namen oder durch den Auftraggeber frei und hält CloudSuite schadlos.
3.7.2 Wenn über dem CLOUD-Service personenbezogene Daten und/oder andere Daten transportiert oder kommerzielle und/oder andere Aktivitäten durchgeführt werden, stellt der Auftraggeber CloudSuite von jeglicher Haftung, Kosten oder Schäden infolge von Ansprüchen Dritter frei, wenn diese personenbezogenen Daten und/oder anderen Daten exportiert oder kommerzielle und/oder andere Aktivitäten in Widerspruch zu den relevanten (Datenschutz-)Gesetzen und/oder anderen einschlägigen Vorschriften durchgeführt werden.
3.7.3 Der Auftraggeber wird CloudSuite unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren, die für die ordnungsgemäße Durchführung des CLOUD-Services relevant sind.
3.7.4 Der Auftraggeber wird die Anweisungen von CloudSuite in Bezug auf Fair Use befolgen. Sollte der Auftraggeber die von CloudSuite gegebenen Anweisungen nicht befolgen, ist CloudSuite berechtigt, mit technischen Mitteln die durch den Auftraggeber verursachte Belastung zu reduzieren oder, im Falle anhaltender Überlastung, die Bereitstellung des CLOUD-Services für den Auftraggeber zu unterbrechen. CloudSuite haftet in keinem Fall für Schäden jeglicher Art, die der Auftraggeber oder Dritte infolge der von CloudSuite und/oder Dritten ergriffenen Maßnahmen erleidet.
3.8 Persönliche Daten
3.8.1 Der Auftraggeber ist der „Verantwortliche“ im Sinne des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten und damit für den Schutz der personenbezogenen Daten verantwortlich, die über die Ausrüstung und/oder Software von CloudSuite zum Zwecke des Auftraggebers übertragen, bearbeitet und/oder verarbeitet werden.
3.8.2 Der Auftraggeber stellt CloudSuite von allen Ansprüchen wegen Verletzung der Privatsphäre frei.
3.8.3 Soweit der Auftraggeber dazu berechtigt ist, stimmt er ausdrücklich der Aufnahme personenbezogener Daten der Nutzer in das Personenregister von CloudSuite zu, das für Zwecke der Verwaltung und Organisation geführt wird. Dieses Personenregister enthält unter anderem Identifikationsdaten und Prozessdaten und ist ausschließlich für CloudSuite zugänglich. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer in den Fällen, in denen CloudSuite gesetzlich oder durch eine gerichtliche Anordnung dazu verpflichtet ist.
3.8.4 Mit Ausnahme der Bestimmungen in Artikel 3.8.1 ist CloudSuite als „Auftragsverarbeiter“ im Sinne des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten für den Schutz personenbezogener Daten verantwortlich, deren Verwendung durch CloudSuite für die korrekte Ausführung der Vereinbarung erforderlich ist, und wird den Auftraggeber von Haftung freistellen, falls der Auftraggeber aufgrund einer Handlung oder Unterlassung von CloudSuite von einer Person wegen einer Verletzung der Privatsphäre rechtlich belangt wird.
3.8.5 Weitere Vereinbarungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten werden in einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung festgelegt und dokumentiert.
3.9 Verhaltenskodex
3.9.1 Der CLOUD-Service und/oder die übrigen angebotenen Einrichtungen sind verantwortungsvoll zu nutzen. Es ist untersagt, den CLOUD-Service und/oder die übrigen angebotenen Einrichtungen so zu verwenden, dass dadurch Schäden an den Systemen von CloudSuite und/oder Dritten entstehen oder die Nutzung gestört wird.
3.9.2 Der Auftraggeber wird sicherstellen, dass derartige Schäden und/oder Störungen nicht infolge einer Fehlkonfiguration seinerseits auftreten.
3.9.3 Es ist verboten, den CLOUD-Service und/oder die übrigen angebotenen Einrichtungen für illegale Zwecke oder entgegen den Vereinbarungen zu verwenden. Hierzu zählen unter anderem die folgenden Handlungen und Verhaltensweisen:
1. Verletzung der Rechte Dritter oder das Ermöglichen solcher Verletzungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte und Datenschutzrechte;
2. Nicht-Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften und/oder sonstigen einschlägigen Regelungen;
3. Spam (das unaufgeforderte Versenden oder das Ermöglichen für Dritte, Werbebotschaften und andere Mitteilungen zu verbreiten);
4. Das unbefugte Eindringen (Hacking) in Konten, Systeme und/oder Netzwerke von Dritten und/oder CloudSuite sowie das Durchführen oder Unterlassen von Handlungen, die das Hacken ermöglichen.
3.9.4 CloudSuite behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen, wenn dies gesetzlich oder durch gerichtliche Anordnung erforderlich ist und/oder wenn ein Dritter CloudSuite darauf hinweist und/oder der Verdacht besteht, dass über die CLOUD-Service Rechte Dritter verletzt werden oder die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CloudSuite und/oder der Vereinbarung nicht oder nicht vollständig eingehalten werden, die Nutzung der CLOUD-Service und/oder der übrigen angebotenen Einrichtungen einzustellen, die betreffende Information zu löschen und/oder seine Verpflichtungen auszusetzen, bis die betreffenden Verpflichtungen erfüllt sind.
3.9.5 CloudSuite und/oder Dritte haften in keinem Fall für jegliche Schäden, die dem Auftraggeber und/oder Dritten infolge der auf der Grundlage von Artikel 3.9.4 von CloudSuite und/oder in ihrem Namen ergriffenen Maßnahmen entstehen. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Beträge bleibt während der auf der Grundlage von Artikel 3.9.4 von und/oder im Namen von CloudSuite ergriffenen Maßnahmen uneingeschränkt bestehen.
3.9.6 Falls die Schwere des Verhaltens und/oder Unterlassens des Auftraggebers dies rechtfertigt und/oder wenn dies trotz der Maßnahmen von und/oder im Namen von CloudSuite, wie in Artikel 3.9.4 dargelegt, fortgesetzt wird, ist CloudSuite gemäß Artikel 1.3.3 berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen, ohne dass CloudSuite in diesem Zusammenhang zu Schadensersatz oder zur Rückerstattung bereits gezahlter Beträge verpflichtet ist.
4.1 Drittprodukte
4.1.1 CloudSuite ist berechtigt, Drittprodukte bereitzustellen oder Drittprodukte zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag einzubeziehen. CloudSuite übernimmt keine Verantwortung für Drittprodukte, es sei denn, dies wurde schriftlich anders vereinbart.
4.1.2 Liefert CloudSuite Drittprodukte an den Auftraggeber, so gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CloudSuite auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dritten für den Vertrag.
4.1.3 CloudSuite stellt Rechte an Drittprodukten gemäß den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dritten beschriebenen Bedingungen zur Verfügung.
4.1.4 CloudSuite leistet weder Wartung, Support noch andere Dienste in Bezug auf Drittprodukte, es sei denn, dies wurde schriftlich anders vereinbart.
4.1.5 In Bezug auf gelieferte Drittprodukte übernimmt CloudSuite den Service für Drittprodukte, maximal unter den Bedingungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dritten beschrieben sind.
4.1.6 Reparaturen von Drittprodukten: Unter keinen Umständen wird ein Ersatz gelieferter Drittprodukte vorgenommen, es sei denn, der Auftraggeber fordert dies ausdrücklich und übernimmt die damit verbundenen Kosten als Vorauszahlung. Alle Reparaturen unterliegen den Bearbeitungskosten. Wenn Reparaturen außerhalb von CloudSuite durchgeführt werden, fallen zudem Anfahrtskosten, Stundensätze und andere damit verbundene Kosten an.
4.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dritten
4.2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dritten, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CloudSuite zur Anwendung kommen, werden auf Anfrage zugesandt, sofern sie bei CloudSuite verfügbar sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dritten werden im gleichen Format und in derselben Sprache zur Verfügung gestellt, wie sie CloudSuite erhalten hat.
4.2.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CloudSuite haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dritten, es sei denn, es ist anders angegeben. Bei Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CloudSuite und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dritten kann CloudSuite die betreffenden widersprüchlichen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dritten für nicht anwendbar oder für anwendbar erklären.
5.1 (Liefer-)Frist
5.1.1 Alle von CloudSuite eventuell genannten und für CloudSuite geltenden (Liefer-)Fristen sind nach bestem Wissen auf Grundlage der CloudSuite bekannten Informationen festgelegt und werden nach Möglichkeit eingehalten.
5.1.2 (Liefer-)Fristen werden daher nicht als verbindliche Fristen betrachtet, innerhalb derer geliefert werden muss, sondern als indikative Fristen, innerhalb derer CloudSuite nach bestem Bemühen das Vereinbarte zu liefern versuchen wird. Sollte absehbar sein, dass eine Frist überschritten wird, werden CloudSuite und der Auftraggeber eine neue Frist festlegen.
5.1.3 Das Überschreiten einer gegebenenfalls geltenden (Liefer-)Frist durch CloudSuite stellt in keinem Fall einen zurechenbaren Mangel von CloudSuite dar. CloudSuite übernimmt unter keinen Umständen die Haftung, falls eine (Liefer-)Frist überschritten wird.
5.2.1 CloudSuite verpflichtet sich erst zur Ausführung des zwischen CloudSuite und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags, nachdem ein unterschriebenes Exemplar des von CloudSuite erstellten Vertrags bei CloudSuite eingegangen ist und/oder alle fälligen Vergütungen rechtzeitig und vollständig bezahlt wurden. Beginnt CloudSuite mit der Vertragserfüllung vor Eingang eines unterschriebenen Exemplars und/oder vor der vollständigen und rechtzeitigen Zahlung aller fälligen Vergütungen, behält sich CloudSuite das Recht vor, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, bis ein unterschriebenes Exemplar des Vertrags eingegangen ist und/oder alle fälligen Vergütungen vollständig bezahlt wurden.
5.2.2 Rechte, wie insbesondere die (Eigentums-)Übertragung von Produkten, werden dem Auftraggeber unter der aufschiebenden Bedingung gewährt, dass dieser die vereinbarten Vergütungen rechtzeitig und vollständig zahlt. Kommt es zu einem Zahlungsverzug, muss der Auftraggeber die Produkte auf eigene Kosten innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch CloudSuite an CloudSuite zurückgeben. Alle anderen Rechtsmittel bleiben bestehen.
5.2.3 Falls der Auftraggeber aus den von CloudSuite gelieferten Produkten ein neues Produkt bildet, geschieht dies für CloudSuite, und der Auftraggeber hält das neue Produkt für CloudSuite, bis der Auftraggeber alle aus dem Vertrag geschuldeten Beträge rechtzeitig und vollständig bezahlt hat. CloudSuite behält alle Eigentumsrechte an dem neuen Produkt, bis die vollständige Bezahlung durch den Auftraggeber erfolgt ist.
5.3 Risiko
5.3.1 Das Risiko für das Produkt geht mit der Lieferung auf den Auftraggeber über, auch wenn das Eigentum oder das Nutzungsrecht noch nicht übertragen wurde. Der Auftraggeber bleibt somit zur Zahlung des (Kauf-)Preises verpflichtet, unabhängig davon, ob das Produkt aus Gründen, die nicht CloudSuite zuzurechnen sind, zerstört oder beschädigt wird.
5.3.2 Dasselbe gilt ab dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber in Verzug ist und eine Handlung unterlässt, die für die Mitwirkung an der Lieferung erforderlich ist.
5.4 Lieferung/Abnahme, Installation und Abnahmeverfahren
5.4.1 CloudSuite wird die Produkte entsprechend den schriftlich festgelegten Spezifikationen an den Auftraggeber liefern und bei Bedarf durch den Auftraggeber installieren.
5.4.2 Die Abnahme der Produkte erfolgt durch Bereitstellung von Zugangscodes an den Auftraggeber.
5.4.3 Die Bereitstellung von Dienstleistungen durch oder über CloudSuite erfolgt an den Orten und zu den Zeitpunkten, zu denen die Dienstleistungen erbracht werden.
5.4.4 Die Abnahmefrist für den Auftraggeber beträgt – sofern schriftlich vereinbart – höchstens 14 (vierzehn) Tage nach Abschluss der Installation. Während der Abnahmefrist ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, die Produkte für produktive und/oder operative Zwecke zu nutzen.
5.4.5 Die Produkte gelten zwischen den Parteien als abgenommen:
1. falls eine Abnahmefrist gilt: am ersten Tag nach Ablauf der Abnahmefrist, oder
2. falls CloudSuite vor Ablauf der Abnahmefrist einen Testbericht (Artikel 5.5) erhält: zu dem Zeitpunkt, an dem die in diesem Testbericht genannten Fehler (Artikel 5.6) behoben sind, unbeschadet des Vorhandenseins kleinerer Fehler, die gemäß Artikel 5.6.3 die Abnahme nicht behindern.
5.4.6 Werden die Produkte in Phasen und/oder Teilen geliefert und getestet, berührt die Nichtabnahme einer bestimmten Phase und/oder eines Teils die eventuelle Abnahme einer vorhergehenden Phase und/oder eines anderen Teils nicht.
5.4.7 Abweichend vom Vorstehenden gelten die Produkte als vollständig abgenommen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber diese vor der Abnahme für produktive oder operative Zwecke verwendet.
5.4.8 Geringfügige Abweichungen, Mängel oder Fehler stehen einer Abnahme nicht entgegen.
5.5 Testbericht
5.5.1 Sollte während der Abnahmeperiode festgestellt werden, dass die Produkte Fehler gemäß Artikel 5.6 aufweisen, die den Fortschritt des Abnahmetests behindern, so hat der Auftraggeber CloudSuite spätestens am letzten Tag der Abnahmeperiode durch ein schriftliches und detailliertes Testbericht über die Fehler zu informieren. In diesem Fall wird die verbleibende Abnahmeperiode unterbrochen, bis das Produkt so angepasst ist, dass die Fehler behoben sind.
5.6 Fehler
5.6.1 Unter „Fehler(n)“ versteht man das Nichterfüllen der von CloudSuite schriftlich festgelegten funktionalen Spezifikationen sowie, im Falle der Entwicklung maßgeschneiderter CloudSuite-Produkte, der ausdrücklich schriftlich vereinbarten funktionalen Spezifikationen. Ein Fehler liegt nur dann vor, wenn er nachgewiesen und reproduziert werden kann. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mögliche Fehler unverzüglich an CloudSuite zu melden.
5.6.2 Die Behebung von Fehlern erfolgt an einem von CloudSuite bestimmten Standort. CloudSuite ist berechtigt, temporäre Lösungen, Notlösungen, Umgehungen und/oder andere problemreduzierende Maßnahmen zu implementieren.
5.6.3 Die Abnahme der Produkte darf nicht aus anderen Gründen als denen, die mit den ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbarten Spezifikationen zusammenhängen, verweigert werden, und auch nicht wegen kleiner Fehler, die die betriebliche oder produktive Nutzung der Produkte vernünftigerweise nicht behindern.
5.7 Leistungsänderung
5.7.1 CloudSuite ist berechtigt, anstelle der vom Auftraggeber bestellten Produkte andere (Dritt-)Produkte zu liefern, sofern deren Funktion und Kapazität nicht wesentlich von den ursprünglich bestellten abweichen.
5.7.2 Ist der Vertrag mit Blick auf die Ausführung durch eine bestimmte Person abgeschlossen worden, ist CloudSuite jederzeit berechtigt, diese Person durch eine oder mehrere andere Personen mit denselben Qualifikationen zu ersetzen.
5.8 Garantie
5.8.1 Für einen Zeitraum von maximal drei (3) Monaten (Garantiezeitraum) ab dem Zeitpunkt der Abnahme (falls dieser Zeitpunkt unklar ist, gilt das Datum des Vertragsabschlusses) wird CloudSuite sich bemühen, Fehler nach bestem Wissen und Gewissen zu beheben, vorausgesetzt, der Auftraggeber informiert CloudSuite innerhalb der Garantiezeit durch ein schriftliches und detailliertes Fehlerprotokoll über die Fehler. CloudSuite ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Produkte auf eigene Kosten zu reparieren, zu ändern oder zu ersetzen.
5.8.2 CloudSuite ist berechtigt, die üblichen Preise und Kosten für Reparaturen, Änderungen oder den Ersatz der Produkte in Rechnung zu stellen, wenn die Fehler allgemein dem Auftraggeber zuzuschreiben sind, durch unsachgemäßen oder unfachmännischen Gebrauch entstanden sind oder auf andere Ursachen zurückzuführen sind, die CloudSuite nicht zu vertreten hat, oder wenn der Auftraggeber den Fehler vernünftigerweise während der Abnahmeperiode hätte feststellen können.
5.8.3 Die Garantie umfasst nicht die Wiederherstellung oder Reparatur beschädigter oder verlorener Dateien und/oder Daten. CloudSuite garantiert nicht, dass die Produkte ohne Unterbrechungen oder Fehler funktionieren, für jeden vom Auftraggeber vorgesehenen Zweck geeignet sind und/oder während und nach der Garantiezeit zum vom Auftraggeber gewünschten Ergebnis führen. Jeglicher Garantieanspruch verfällt, wenn der Auftraggeber die Produkte ohne die schriftliche Genehmigung von CloudSuite gemäß den Anforderungen in Artikel 2.1.4 ändert oder ändern lässt.
6.1 Preise und Zahlungen
6.1.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und gegebenenfalls anderer durch die Regierung auferlegter Abgaben. Die fälligen Beträge werden inklusive Mehrwertsteuer und möglicher behördlicher Abgaben in Rechnung gestellt.
6.1.2 CloudSuite wird die vom Auftraggeber geschuldeten Beträge monatlich und/oder in einem anderen im Vertrag genannten Zeitraum ordnungsgemäß spezifiziert in Rechnung stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fälligen Beträge innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, Aussetzung oder Verrechnung zu zahlen.
6.1.3 Sollte der Auftraggeber eine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllen, gerät er ohne weitere Mahnung oder Inverzugsetzung in Verzug. Der Auftraggeber schuldet CloudSuite sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung, einschließlich angemessener Kosten für rechtliche Unterstützung. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich in diesem Fall auf 15 % des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch auf 500,- € (fünfhundert Euro). Auf den geschuldeten Betrag wird ab dem Datum des Verzugs eine Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat erhoben.
6.1.4 CloudSuite ist berechtigt, seine Arbeiten und sonstigen Verpflichtungen auszusetzen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist, ohne dass dies die Verpflichtungen des Auftraggebers beeinflusst.
6.1.5 Wenn CloudSuite aufgrund eines Verzuges seitens des Auftraggebers nicht in der Lage ist, die Lieferung auszuführen, ist CloudSuite berechtigt, monatlich 2 % Zinsen auf den geschuldeten Betrag zu berechnen.
6.1.6 Die Vergütung für Wartung, Support und eventuelle andere jährliche oder periodische Gebühren sind bei Vertragsschluss als Vorauszahlung fällig und werden vor jedem neuen Jahr oder einer anderen Vertragsdauer ordnungsgemäß an den Auftraggeber in Rechnung gestellt.
6.1.7 Der in Artikel 6.1.1 genannte Betrag kann um etwaige Bestell-, Versand- und Fremdkosten erhöht werden. Weitere Kosten entstehen für Arbeiten, die außerhalb des CloudSuite-Büros für den Auftraggeber ausgeführt werden, einschließlich Stundenlöhne, Reise- und Wartezeiten sowie sonstiger mit diesen Arbeiten verbundenen Auslagen. Die Reise- und Wartezeiten betragen 50 % des gültigen Stundenlohns. Die Art des Transports wird von CloudSuite festgelegt. Diese Regelung gilt auch für Arbeiten außerhalb der Niederlande.
6.1.8 Die oben genannten Bestimmungen lassen alle anderen Rechte von CloudSuite aufgrund einer Nichterfüllung des Auftraggebers unberührt.
6.2 Preisänderungen
6.2.1 Die zwischen CloudSuite und dem Auftraggeber vereinbarten Preise basieren unter anderem auf Gehältern, Sozialabgaben, Materialkosten, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Wechselkursen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. CloudSuite ist berechtigt, die Preise an Änderungen dieser Kostenposten und/oder an Schwankungen des Verbraucherpreisindex (CPI) oder des CBS-Index für die Unternehmensberatung (Softwareberatung) anzupassen. Mindestens einmal jährlich, zum 1. Januar, werden die Preise basierend auf den vom CBS veröffentlichten Daten „CBS Preisindex Softwareconsultancy“ angepasst. Änderungen werden auf das nächste Vielfache von 5,- € aufgerundet.
6.2.2 CloudSuite wird dem Auftraggeber die Möglichkeit bieten, von Preisänderungen Kenntnis zu nehmen. Stimmt der Auftraggeber einer Preisänderung nicht zu, ist er berechtigt, den Vertrag ab dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Preisänderung wirksam wird, wenn die Gesamtpreiserhöhung innerhalb eines Jahres das vom CBS veröffentlichte Inflationsniveau des laufenden oder des vorherigen Jahres für Preiserhöhungen im Folgejahr um mehr als 10 % übersteigt.
6.3 Festpreis
6.3.1 Bei einer Festpreisvereinbarung werden die Arbeiten zu einem vorher vereinbarten Betrag ausgeführt.
6.3.2 Sofern CloudSuite keinen Anspruch auf Artikel 1.4.4 erheben kann, werden keine Mehrstunden in Rechnung gestellt.
6.4 Nachkalkulation
6.4.1 Wenn die Abrechnung auf Nachkalkulation erfolgt, kann vor Beginn der Arbeiten eine grobe Schätzung der zu erwartenden Kosten erstellt werden. Dies ist jedoch keine Verpflichtung. Nach Abschluss der Arbeiten werden alle tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass die Möglichkeit besteht, dass die tatsächlichen Kosten die vorher geschätzten übersteigen. Falls keine Abrechnungsweise vereinbart wurde, erfolgt die Arbeit auf Basis von Nachkalkulation.
6.5 Vorauszahlung
6.5.1 CloudSuite ist berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen. Erfolgt keine vollständige Zahlung des Vorschusses, ist CloudSuite berechtigt, alle weiteren Vertragsausführungen sofort auszusetzen und alle Beträge, die der Auftraggeber an CloudSuite schuldet, sofort fällig zu stellen.
6.6 Zahlungsbedingungen bei Festpreis
6.6.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten für den Auftraggeber die folgenden Zahlungsbedingungen:
1. Erste Rate: 50 % des fälligen Betrags ist als Vorschuss zu zahlen;
2. Letzte Rate: 50 % bzw. der Restbetrag des fälligen Betrags ist unmittelbar nach der Lieferung zu begleichen.
7.1 Rechte von CloudSuite und Auftraggeber
7.1.1 CloudSuite besitzt das exklusive Recht, die CloudSuite-Produkte weiterzuentwickeln und die Nutzung dieser Produkte über Lizenzen an Dritte zu vergeben.
7.1.2 Sofern es sich nicht um Drittprodukte handelt, verbleiben sämtliche geistigen Eigentumsrechte, gewerblichen Schutzrechte und sonstige Rechte aus jedem Auftrag, der von CloudSuite ausgeführt wird, unabhängig davon, ob es sich um die Lieferung eines bestehenden oder eines zu entwickelnden Produkts handelt, ausschließlich bei CloudSuite.
7.1.3 Der Auftraggeber erkennt an, dass alle aktuellen und zukünftigen geistigen Eigentumsrechte, gewerblichen Schutzrechte, andere Rechte sowie deren Registrierung und/oder Anmeldung für die gesamte Laufzeit und etwaige Verlängerungen oder Erneuerungen weltweit immer bei CloudSuite verbleiben oder an CloudSuite übertragen werden.
7.1.4 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Hinweise auf geistige Eigentumsrechte, gewerbliche Schutzrechte, andere Rechte, Marken oder Handelsnamen aus den Produkten zu entfernen oder zu ändern oder eine dritte Partei damit zu beauftragen.
7.1.5 Die geistigen Eigentumsrechte, gewerblichen Schutzrechte und sonstigen Rechte an einem Produkt oder einem Teil davon können nur mittels einer schriftlichen Urkunde auf den Auftraggeber übertragen werden, wenn CloudSuite diese Rechte besitzt.
7.1.6 Falls CloudSuite, der Auftraggeber oder Dritte funktionale Verbesserungen oder andere Änderungen an den Produkten vornehmen, bleiben die geistigen Eigentumsrechte, gewerblichen Schutzrechte und anderen Rechte an den verbesserten oder geänderten Produkten weiterhin unverändert bei CloudSuite oder dem jeweiligen Drittinhaber. Wenn diese Rechte nicht bei CloudSuite oder einem Drittinhaber liegen, sorgt der Auftraggeber kostenfrei für die Übertragung dieser Rechte an CloudSuite oder den jeweiligen Drittinhaber.
7.2 Schadloshaltung
7.2.1 CloudSuite wird den Auftraggeber schadlos halten von jeglicher Klage, soweit diese auf der Behauptung beruht, dass die CloudSuite-Produkte ein in den Niederlanden gültiges Urheberrecht verletzen. CloudSuite wird die bei einem rechtskräftigen Endurteil festgestellten Kosten und zugesprochenen Schadensersatzbeträge übernehmen, vorausgesetzt der Auftraggeber:
1. CloudSuite unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 10 (zehn) Tagen, nachdem der behauptete Urheberrechtsverstoß dem Auftraggeber mitgeteilt wurde oder der Auftraggeber hiervon vernünftigerweise Kenntnis nehmen konnte, schriftlich über die Forderung informiert; und
2. die vollständige Bearbeitung der Angelegenheit, einschließlich Verhandlungen über einen Vergleich, CloudSuite überlässt.
Sollte eine solche Klage erhoben werden oder die Möglichkeit dazu bestehen, behält sich CloudSuite das Recht vor, eine Lizenz oder Unterlizenz für das CloudSuite-Produkt zu erwerben oder das CloudSuite-Produkt so zu ändern, dass es keine Verletzung eines in den Niederlanden gültigen Urheberrechts mehr darstellt. Sollte CloudSuite der Auffassung sein, dass diese Möglichkeiten nicht vernünftigerweise in Betracht kommen, kann CloudSuite das gelieferte CloudSuite-Produkt zurücknehmen und dem Auftraggeber lediglich die bereits gezahlte Vergütung für dieses Produkt erstatten, abzüglich einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des CloudSuite-Produkts.
7.2.2 CloudSuite wird den Auftraggeber nicht von einer Klage schadlos halten, soweit:
1. diese auf der Behauptung beruht, dass die an den Auftraggeber gelieferten Drittprodukte ein in den Niederlanden oder anderswo geltendes geistiges Eigentumsrecht, gewerbliches Schutzrecht oder anderes Recht verletzen;
2. das von CloudSuite Gelieferte als Teil eines Produkts oder in Verbindung mit einem Produkt geliefert wurde und diese Kombination ein in den Niederlanden oder anderswo geltendes geistiges Eigentumsrecht, gewerbliches Schutzrecht oder anderes Recht verletzt.
7.2.3 Falls zwischen CloudSuite und dem Auftraggeber vereinbart wurde, dass die geistigen Eigentumsrechte, gewerblichen Schutzrechte oder andere Rechte an einem Produkt oder einem Teil davon auf den Auftraggeber übertragen werden, wird der Auftraggeber CloudSuite von jeder Klage schadlos halten, die auf der Behauptung beruht, dass das Produkt oder ein Teil davon ein geistiges Eigentumsrecht, gewerbliches Schutzrecht oder anderes Recht eines Dritten verletzt.